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OLG Stuttgart, 19.07.1983 - 8 W 123/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4
Anwaltsgebühren: Höhe der Erörterungsgebühr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Rottweil, 24.02.1983 - 1 O 300/82
- OLG Stuttgart, 19.07.1983 - 8 W 123/83
Papierfundstellen
- AnwBl 1983, 522
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Stuttgart, 23.01.1980 - 8 W 476/79
Persönliche Anhörung des von einer Unterbringung Betroffenen durch die …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.1983 - 8 W 123/83
Der Senat hält trotz der gegenteiligen und ausführlich begründeten Auffassung des Landgerichts an seiner Rechtsprechung (Die Justiz 1980, 149, AnwBl 1979, 186) fest, daß eine Erörterungsgebühr auch entsteht, wenn die Erörterung der Sache nur zwischen dem Kläger-Vertreter und dem Gericht (vor Erlaß eines Versäumnisurteils) stattfindet.
- OLG Stuttgart, 22.02.2000 - 8 W 439/98
Entschädigung für Sachverständigentätigkeit im Unterbringungsverfahren
Den Antrag des Sachverständigen auf Vergütung seiner Tätigkeit (1 1/2 Stunden Zeitaufwand 120,-- DM zuzüglich Fahrtkosten und Parkgebühren) hat die Kammer unter Berufung auf die Entscheidung des Senats vom 18.7.1983 (8 W 509/82 - Die Justiz 1983, 392) zurückgewiesen. - OLG Stuttgart, 15.09.1988 - 8 W 580/87
Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr
Der Senat hat bisher eine abweichende Auffassung vertreten (Die Justiz 1977, 203, 1980, 149 und 1983, 392 = JurBüro 1983, 1664 ); diese wird geteilt von Hartmann, 22. Aufl., Anm. ... zu § 31 BRAGO .