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   OLG Stuttgart, 19.07.1983 - 8 W 123/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2679
OLG Stuttgart, 19.07.1983 - 8 W 123/83 (https://dejure.org/1983,2679)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.07.1983 - 8 W 123/83 (https://dejure.org/1983,2679)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Juli 1983 - 8 W 123/83 (https://dejure.org/1983,2679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 4
    Anwaltsgebühren: Höhe der Erörterungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 1983, 522
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 23.01.1980 - 8 W 476/79

    Persönliche Anhörung des von einer Unterbringung Betroffenen durch die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.07.1983 - 8 W 123/83
    Der Senat hält trotz der gegenteiligen und ausführlich begründeten Auffassung des Landgerichts an seiner Rechtsprechung (Die Justiz 1980, 149, AnwBl 1979, 186) fest, daß eine Erörterungsgebühr auch entsteht, wenn die Erörterung der Sache nur zwischen dem Kläger-Vertreter und dem Gericht (vor Erlaß eines Versäumnisurteils) stattfindet.
  • OLG Stuttgart, 22.02.2000 - 8 W 439/98

    Entschädigung für Sachverständigentätigkeit im Unterbringungsverfahren

    Den Antrag des Sachverständigen auf Vergütung seiner Tätigkeit (1 1/2 Stunden Zeitaufwand 120,-- DM zuzüglich Fahrtkosten und Parkgebühren) hat die Kammer unter Berufung auf die Entscheidung des Senats vom 18.7.1983 (8 W 509/82 - Die Justiz 1983, 392) zurückgewiesen.
  • OLG Stuttgart, 15.09.1988 - 8 W 580/87

    Anwaltsgebühren: Anfall der Erörterungsgebühr

    Der Senat hat bisher eine abweichende Auffassung vertreten (Die Justiz 1977, 203, 1980, 149 und 1983, 392 = JurBüro 1983, 1664 ); diese wird geteilt von Hartmann, 22. Aufl., Anm. ... zu § 31 BRAGO .
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